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„Wann muss ich zum TÜV?“ ist eine der häufigsten Fragen, die Autofahrer sich stellen. Die Hauptuntersuchung, auch als TÜV bekannt, ist eine wichtige Inspektion für Fahrzeuge aller Art und muss alle zwei Jahre durchgeführt werden. Was für viele Autofahrer einen lästigen Termin darstellt, dient unter anderem dem Zweck, für eine verbesserte Sicherheit auf Deutschlands Straßen zu sorgen. Damit man ohne Probleme und vor allem ohne hohe Kosten durch den TÜV kommt, muss aber nicht nur die Frage „Wann muss ich zum TÜV?“ geklärt sein. Wir haben das Wichtigste rund um die HU zusammengefasst.



Wann zum TÜV? Termin nicht verpassen!

Den TÜV-Termin bekommt man nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Frage, „Wann muss ich zum TÜV?“, ist also nicht pauschal zu beantworten. Denn der Gesetzgeber legt ausschließlich das Intervall fest, in welchem man einen Termin bei einer zugelassenen Werkstatt vereinbaren und auch durchführen lassen muss. Da die zweijährliche Hauptuntersuchung bei vielen Auto- und Motorradfahrern aber im Alltagstrubel untergeht, drohen Bußgelder und möglicherweise sogar Punkte in Flensburg. Hilfreich ist eine Erinnerung im Kalender, die an die Frage „Wann muss ich zum TÜV?“ erinnert. Wann Ihr nächster Termin fällig ist, können Sie aber auch ganz einfach anhand der Plakette auf dem Nummernschild ablesen. Bezüglich der Frage „Wann muss ich zum TÜV?“ finden Sie eine Antwort auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II. Eine Überziehungsfrist gibt es nicht, sodass Sie Ihren TÜV-Termin stets rechtzeitig wahrnehmen sollten. Diesen zu verpassen oder zu spät zu vereinbaren, stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Wann die Hauptuntersuchung beim Auto ansteht, sollte demnach beachtet werden.

Wird die Hauptuntersuchung nicht zeitgemäß durchgeführt, stellt dies bereits im nächsten Monat eine Ordnungswidrigkeit dar. Ist die TÜV-Plakette bereits seit zwei oder mehr Monaten abgelaufen, droht ein Verwarnungsgeld. Die Strafen sind dabei gering und belaufen sich je nach Überziehungsdauer auf 15 bis 25 Euro. Auch wenn die Summen gering sind, sollte die Antwort auf „Wann muss ich zum TÜV?“ stets klar sein. Haben Sie die Hauptuntersuchung bereits seit acht Monaten verstreichen lassen, gibt es zusätzlich zu einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro auch noch einen Punkt in Flensburg. Kennt man die Antwort auf „Wann muss ich zum TÜV?“ nicht, gilt es, sich rechtzeitig zu informieren, um Strafen vorzubeugen und sicherzustellen, dass das eigene Fahrzeug fahrtüchtig ist. Im Laufe der Zeit können bestimmte Komponenten des Fahrzeuges abnutzen. Vor allem Verschleißteile wie Bremsen sind für die sichere Fahrt besonders wichtig.

Kein TÜV? Kein Problem!

Nachdem die Frage „Wann muss ich zum TÜV?“ geklärt wurde, muss das Fahrzeug die Hauptuntersuchung erst einmal bestehen. Es gibt viele Gründe, warum ein Auto keinen TÜV bekommt – dieser Umstand kann unter anderem auf mechanische Probleme wie zum Beispiel defekte Bremsen oder abgefahrene Reifen zurückzuführen sein. Es kann aber auch einfach an fehlenden Dokumenten liegen, die für die TÜV-Prüfung benötigt werden. Wenn bereits Bedenken bestehen, bevor Sie über die Frage „Wann muss ich zum TÜV?“ Bescheid wissen, sollten die Mängel im Vorhinein abgeklärt werden. Bei mechanischen Mängeln kann es sich durchaus um kostenintensive Reparaturen handeln. Im Falle größerer Mängel sollte man in Betracht ziehen, das Fahrzeug bzw. Auto zu verkaufen oder in Zahlung geben zu lassen. Dies ist vor allem bei Gebrauchtwagen ratsam, da Reparaturkosten schnell steigen können. Der Zeitwert älterer Fahrzeuge ist oft gering, die Reparaturkosten summieren sich. Wenn man keinen positiven Bescheid nach einer TÜV-Untersuchung bekommt, ist es oft an der Zeit, sich vom alten Fahrzeug zu trennen und sich ein neues Fahrzeug bzw. Auto zu kaufen.

Wann ist der TÜV fällig? Pannendreieck und Co. nicht vergessen!

Hinsichtlich der Frage „Wann muss ich zum TÜV?“ braucht es auch eine bestimmte Vorbereitung auf den Termin. Für die Hauptuntersuchung gibt es bestimmte Dinge, die im und am Fahrzeug sein müssen. Dies beginnt bereits bei den Papieren. Alle Fahrzeuge muss eine gültige Zulassungsbescheinigung vorweisen können. Wenn man die Antwort auf die Frage „Wann muss ich zum TÜV?“ kennt, sollten die Papiere bereits vorab zusammengetragen und entsprechend sortiert werden. Dabei gibt es noch einmal einen Unterschied zwischen angemeldeten und nicht angemeldeten Fahrzeugen.
 
·       Für Erstere braucht es Anhang I

·       Für Letztere braucht es Anhang II

·       Ebenfalls müssen bei eintragungspflichtigen Tuningmaßnahmen die entsprechenden Dokumente vorgelegt werden können.

Abgesehen von den Dokumenten braucht man zum TÜV-Termin einen Verbandkasten mit gültigem Haltbarkeitsdatum, ein Warndreieck und eine Warnweste im Fahrzeug. Um entsprechende Vorbereitungen treffen zu können, sollte über die Frage „Wann muss ich zum TÜV?“ möglichst früh Klarheit bestehen. Wenn man ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug besitzt, muss zudem das Ladekabel mit zum TÜV genommen werden. Nicht vergessen werden sollten außerdem abnehmbare Anhängerkupplungen oder Sitze, die sich entfernen lassen. Diese müssen allesamt fest und sicher eingebaut sein, um den TÜV zu bestehen. Für die Einbaumaßnahmen ist es also wichtig, dass Sie Klarheit über die Frage „Wann muss ich zum TÜV?“ haben.

Wann ist TÜV fällig und welchen Sinn hat der TÜV?

Für viele Fahrzeugbesitzer ist der TÜV-Termin eine leidige Sache. Die Verpflichtung zur Inspektion findet an fixen Terminen statt und bringt nicht selten Kosten mit sich. Doch der Termin ist unumgänglich, weshalb man die Antwort auf „Wann muss ich zum TÜV?“ stets kennen sollte. Die Hauptuntersuchung erfüllt natürlich einen Zweck: Sie dient dazu, die Sicherheit im Straßenverkehr aufrechtzuerhalten. Durch Sicht- und Funktionsprüfungen wird sichergestellt, dass Ihr Auto, Motorrad, Kleinbus oder LKW den Anforderungen des deutschen Straßenverkehrs gerecht wird und fahrtüchtig ist. Ebenfalls wird beim TÜV-Termin der Abgaswert Ihres Fahrzeugs gemessen. So sollen aktuelle Richtwerte eingehalten und die Umwelt geschont werden. Außerdem hat die Hauptuntersuchung den Hintergrund, illegal vorgenommene Veränderungen am Fahrzeug zu erkennen. Während einige Umbauten bereits aus der Ferne seh- und hörbar sind, fallen andere Tuningmaßnahmen selbst bei einer Verkehrskontrolle nicht unbedingt auf. Da einige Tuner sich nach wie vor dafür entscheiden, die baulichen und technischen Veränderungen am Fahrzeug nicht eintragen zu lassen, sollen durch die Hauptuntersuchung illegale Veränderungen identifiziert werden. Dies ist jedoch nur bedingt effektiv, denn da Tuner die Antwort auf „Wann muss ich zum TÜV?“ bereits Wochen oder Monate im Vorhinein kennen, haben diese die Möglichkeit, illegale Veränderungen zurückzubauen und nach der Hauptuntersuchung wieder einzubauen.

Sie kennen die Antwort auf die Frage „Wann muss ich zum TÜV?“ und Ihr nächster Termin ist bald fällig? Gerne übernehmen wir von Meyer Automobile die Fahrzeugaufbereitung im Rahmen unserer Werkstattleistungen. Die Untersuchung können Sie im Anschluss direkt bei uns durchführen lassen. Wenn die Reparaturkosten den Wert des Autos übersteigen, können Sie Ihr Auto genauso unkompliziert bei uns in Zahlung geben. Gerne beraten wir Sie persönlich über unser Angebot an unseren Standorten in Diepholz oder Sülzetal bei Magdeburg.